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Fördermöglichkeiten

Unsere Workshops und Weiterbildungen in Schleswig-Holstein können ebenfalls gefördert werden. Dafür erhalten Sie hier eine eine kleine Übersicht.

Der Weiterbildungsbonus Pro wird durch den Weiterbildungsbonus A3 abgelöst
Hiermit können Sie Ihre Weiterbildungen zu 40 % fördern lassen

Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein fördert die Beteiligung von Erwerbstätigen an Weiterbildungsmaßnahmen mit finanziellen Zuschüssen. Mit den ESF-Mitteln wird ein Teil der Kosten für berufliche Fort- und Weiterbildungen übernommen.

  • Die Förderung beginnt frühestens am 16.11.2022 und muss spätestens am 31.12.2028 beendet sein. In Abhängigkeit von der Inanspruchnahme des Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein und des insgesamt zur Verfügung stehenden Budgets kann die Förderung auch vor dem 31.12.2028 beendet werden.

  • Der Antrag ist formgebunden unter Verwendung des entsprechenden, zum Zeitpunkt der Antragstellung veröffentlichten Antragsformulars, spätestens zwei Kalenderwochen vor Beginn der Weiterbildung, im Original mit Originalunterschriften aller Antragsbeteiligten – Antragsteller, Weiterbildungsträger, Arbeitgeber – einzureichen.

  • Bei einem Beginn am Wochenende bzw. Feiertag verschiebt sich die Antragsfrist auf den vorangegangenen Arbeitstag (Montag – Freitag). Maßgeblich für die fristgerechte Vorlage ist der Eingang bei der IB.SH.

Weitere Informationen und die Antragsformulare erhalten Sie hier:

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Sie benötigen eine Förderung, sind aber wohnhaft und arbeitstätig in einem anderen Bundesland? Kein Problem.

Wir haben Ihnen finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zusammengetragen:

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Hamburg

Hamburger Weiterbildungsbonus Plus

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Mecklenburg-Vorpommern

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Niedersachsen

Wir fördern Niedersachsen

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Brandenbur

ILB Förderprogramm 

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Sachsen-Anhalt

Weiterbildung Direkt - Derzeitig können keine Anträge gestellt werden, bleiben Sie hier auf dem Laufenden

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