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Fördermöglichkeiten

Unsere Workshops und Weiterbildungen können ebenfalls gefördert werden. Dafür erhalten Sie hier eine eine kleine Übersicht.

Bildungsfreistellung / Bildungsurlaub

Bildungsfreistellung oder "Bildungsurlaub" bezeichnet den Rechtsanspruch von Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen.

Einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung haben alle Beschäftigten - Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Richterinnen und Richter des Landes sowie Beamtinnen und Beamte des Landes und der Kommunen -, deren Arbeitsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Schleswig-Holstein haben. Als Beschäftigte gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten sowie ihnen Gleichgestellte und andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind.
Habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub? Wie beantrage ich die Bildungsfreistellung? Wie lange darf der Bildungsurlaub dauern?
Das alles erfahren Sie auf dem Landesportal Schleswig-Holsteins.

Weiterbildungsbonus Pro

Am 1. Juni 2021 wurde der bisherige Weiterbildungsbonus zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Corona-Pandemie in den Weiterbildungsbonus Pro überführt. Der Weiterbildungsbonus Pro kann von Beschäftigten, Freiberuflern, Inhabern von Kleinstbetrieben und Auszubildenden in Schleswig-Holstein in Anspruch genommen werden. 
 

Der Förderanteil erhöht sich auf 90 Prozent und der Eigenanteil, den Arbeitgeber oder Förderempfänger mindestens leisten müssen, wird somit von 50 auf 10 Prozent gesenkt. Zur Konkretisierung: Bei abhängig beschäftigten Erwerbstätigen gilt, dass sich der Arbeitgeber mit mindestens 10 Prozent an den Seminarkosten beteiligen muss, Freiberufler und Selbständige tragen die Mindestbeteiligung selbst. 
 

Der Weiterbildungsbonus muss vor Seminarbeginn bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein beantragt und bewilligt werden.
Möchte die Förderempfängerin / der Förderempfänger an einer Weiterbildung außerhalb Schleswig-Holsteins teilnehmen, muss im Antrag dargelegt werden, dass in Schleswig-Holstein keine vergleichbare Weiterbildung angeboten wird.

 

Die Förderung kann ab sofort in Anspruch genommen werden und muss bis spätestens 30. Juni 2023 beendet sein. Der reguläre Weiterbildungsbonus wird während der Laufzeit des Weiterbildungsbonus Pro ausgesetzt. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Quelle: https://sh.kursportal.info

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